Publikationen - Vortrag Teil 1
RESTAURIERPRAXIS HEUTE

Wege zum neuen Verständnis im Umgang mit historischen Orgeln

Vortrag anläßlich des Kongresses der internationalen Bach-Gesellschaft der Slowakei
von 28. -30. 9. 2000 in Bratislava


Restaurierpraxis heute - unter diesem Titel möchte ich einige Wege aufzeigen, unter welchen Gesichtspunkten man sich aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahrzehnte der historischen Orgel und deren Restaurierung nähern kann.. In diesem Referat sind Orgelsachverständige, Orgelbauer, und Organisten gleichermaßen angesprochen, denn nur ein konstruktives Zusammenwirken aller drei Parteien ist die Garantie für ein langfristig zufriedenstellendes Ergebnis. Weiters nicht unbeachtet bleiben soll das Publikum, also die Zuhörer in Konzert und Liturgie - sie entscheiden letztendlich mit ihrer Spende. Gemeint sind auch die vielen Personen in den Pfarrgemeinderäten, Orgelausschüssen und sonstigen Gremien, die grünes Licht geben. Sie tragen am Schluß die Entscheidung und wissen naturgemäß oft am wenigsten von der Materie.

Warum muß eine Orgel restauriert werden?

Es ist wohl eine unbestrittene Tatsache, daß die Orgel im sakralen Raum durch den intensiven Gebrauch wie sonst kein Einrichtungsgegenstand einem gewissen Verschleiß unterworfen ist. Das gilt im besonderen Maße für die historische Orgel. Dies bedingt im Laufe Ihrer Geschichte immer wiederkehrende Eingriffe, Reparaturen und Instandsetzungen. Wie oft solche Eingriffe notwendig sind, hängt im Allgemeinen von den klimatischen Bedingungen, von der Qualität des Instruments und deren Überarbeitungen ab. Weiters gibt es eine Reihe natürlicher Abnützungserscheinungen, wie z.B. im Trakturbereich oder am Pfeifenwerk, welche die historische Substanz schwächen.

Des weiteren dürfen die unterschiedlichen Voraussetzungen, mit der die beratenden Institutionen die Angelegenheit angehen, nicht unerwähnt bleiben. Der Orgelsachverständige, der meist von der Kirche, sprich vom Auftraggeber bestellt ist, wird Wert auf ein reibungslos funktionierendes und den kirchenmusikalischen Ansprüchen gerecht werdendes, Instrument legen. Die Denkmalpflege trachtet natürlich auf kompromißloses Erhalten der historischen Substanz. Schließlich die Pfarrgemeinde und Ihr Organist, der sich beklagt, er könne dieses oder jenes Stück nicht spielen. Er ist immerhin derjenige, der dauernd mit dem Instrument arbeitet und durch Änderungswünsche die eine oder andere Maßnahme an der Orgel auslöst. All diese Tatsachen zeigen schon die vielschichtige Problematik, die sich den Verantwortlichen stellt und deren Bewältigung große Sorgfalt und viel Fingerspitzengefühl erfordert.
Es stellt sich zum Beginn auch gleich eine entscheidende Frage.

Wie definiert man eine historische Orgel?

Diese zunächst banal wirkende Frage wirft schon beim Versuch einer Definition die ersten Probleme auf. Bis vor gar nicht langer Zeit galt als historischer und damit schützenswerter Typus nur der der Barockorgel. Alle jüngeren Generationen wurden geringgeschätzt, pneumatische Orgeln abgerissen, romantische Instrumente neobarock umgestaltet, usw.... . Viele Instrumente wurden einem modischen Zeitgeschmack unterworfen und damit mehr oder weniger zerstört. Ungeachtet dem Nebeneffekt, daß es damit zu einer Vereinheitlichung, ja sogar zu einer Verarmung der lokalen Orgellandschaften gekommen ist. Gott sei Dank setzt in den letzten Jahren ein Umdenken ein. Das führt bereits dazu, daß wir meiner Meinung nach in eine Art Neoromantikbewegung steuern. Bei diesem durchaus logischen und normalen Vorgang dürfen wir nur nicht den großen Fehler wiederholen, den der Neobarock mit romantischen Orgeln verursacht hat. Auch Instrumente des 20. Jahrhunderts und der letzten Jahre sind Ergebnisse einer langen Entwicklung und damit Baustein zu unseren heutigen Erkenntnissen. Deshalb läßt sich feststellen: Instrumente aus jeder, inkl. der gerade vergangenen Epoche kann man grundsätzlich als historisch einstufen. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, ob sie 30 oder 300 Jahre alt sind. Jede Epoche hat gute Instrumente hervorgebracht, die den Geist und die musikalische Aussage ihrer Zeit zu vermitteln vermögen. Abschätzige Beurteilungen über einen bestimmten Typus zeigen nur, daß wir uns nicht ausreichend mit diesen Instrumenten beschäftigt haben.

Vielleicht haben sie jetzt den berechtigten Einwand, dass es nicht dasselbe sein kann, ein relativ junges Instrument mit einer wertvollen alten Barockorgel zu vergleichen. Da haben sie natürlich recht. Es geht eigentlich nur darum, daß wir auch bei Orgelwerken relativ geringen Alters überprüfen, ob sie Zeugnisse eines bestimmten Meisters oder einer gegendspezifischen Bauweise sind. Wenn wir diese leichtfertig verändern, verändern wir für die Zukunft den Originalzustand, ohne dass es vielleicht bei später folgenden Restaurierungen und dergleichen erkannt wird. Das bedeutet ein überlegtes Handeln auch bei diesen Orgeln, denn diese werden ja auch einmal historisch sein. Dass bei einer wertvollen alten Orgel mit überregionaler Bedeutung überlegtes Handeln selbstverständlich ist, nehme ich ohnedies als Voraussetzung an.
Weiters müssen wir in unsere Überlegungen den konstruktiven Zustand berücksichtigen. Man kann dabei im wesentlichen zwischen zwei Grundtypen unterscheiden:

- Die gewachsene Denkmalorgel
- Die museale Denkmalorgel

Bei der gewachsenen Orgel wurde das Werk in der Vergangenheit auf bestimmte kirchenmusikalische Anforderungen zugeschnitten, sie hat größere Umbauten hinter sich. Bei der musealen Denkmalorgel wurde dieses Vorhaben weitestgehendst unterlassen, wohl manchmal auch aus finanziellen Gründen. Das heißt, der Originalitätsgrad ist sehr hoch. Wichtig dabei ist die Tatsache, dass beide Typen gleichwertig nebeneinander stehen. Jedes Instrument repräsentiert seine eigene Geschichte.

stflorianrBrucknerorgel
Die weltberühmte Brucknerorgel von Franz Xaver Chrismann im Stift St. Florian in Oberösterreich, die ihren Ursprung 1774 hatte, stellt ein Paradebeispiel für einen gewachsenen Zustand dar. Nach einer jüngsten Restaurierung stellt sich das Instrument unverändert dar. Die elektrische Traktur wurde genauso belassen wie auch der Spieltisch.

votivkircherVotivkirche
Als Beispiel für eine museale Denkmalorgel haben wir hier die historische Walckerorgel von 1878 in der Wiener Votivkirche. Diese Orgel präsentiert sich in einem komplett unverfälschten Zustand und wurde vor kurzer Zeit restauriert. Die Intonation wurde nie maßgeblich verändert, so daß man von einem Klangdenkmal ersten Ranges sprechen kann.

Die Konsequenz für uns ist ein Akzeptieren aller Entscheidungen, die früher einmal getroffen wurden, egal ob wir sie aus heutiger Sicht für gut befinden oder nicht. Auch den erfreulichen Umstand, daß ein Werk unverändert geblieben ist, müssen wir als gegeben hinnehmen. Um in dieser Frage beratend eingreifen zu können, müssen vorgesetzte Stellen aufklärend und bei Bedarf korrigierend wirken. Damit diese beratenden Tätigkeiten von Seiten der Diözesen und des Denkmalamtes auch wahrgenommen werden können, gibt es eine Meldepflicht, wenn irgendwelche größere Arbeiten, die über eine Stimmung oder einfache Reparatur hinausgehen, von Seiten der Pfarren geplant sind. Wir müssen die Kirchengemeinden intensiv über den Wert ihrer Instrumente aufklären und ein Verständnis dafür wecken.

Wie soll man restaurieren?

Wenn von Seiten der Pfarre der Wunsch besteht, das Instrument überarbeiten zu lassen, bieten sich folgende Varianten grundsätzlich an:

Reinigung:
Wie der Name schon sagt, beschränkt sich der Arbeitsumfang auf eine Reinigung des gesamten Orgelwerkes, miteinbezogen sind kleine Reparaturen, die sich im relativ knapp bemessenen Arbeitsrahmen bewerkstelligen lassen. Hier handelt es sich aber eher um Instrumente der letzten Jahrzehnte, die noch einen guten mechanischen Zustand aufweisen. Das Pfeifenwerk befindet sich in einem quasi neuwertigen Zustand und erfordert relativ wenig Arbeitsaufwand. Die Intonation wird ausgeglichen aber grundsätzlich beibehalten.

Instandsetzung:
Komplette Überarbeitung der Orgel mit vorhandenem Material. Verschleißteile werden nur ersetzt, sofern sie nicht mehr funktionstüchtig sind. Es werden nur diejenigen Arbeiten durchgeführt, die für die Spielbarkeit und Stimmhaltung notwendig sind.

Restaurierung:
Komplette Überarbeitung der Orgel mit Erneuerung aller Verschleißteile. Es wird die gesamte Orgel zerlegt und bis in die Tiefe des Instrumentes gearbeitet. Alle technischen Mängel, ausgeleierten Lagerungen, usw. werden behoben. Das Pfeifenmaterial ist durch Stimmarbeiten meistens schwer geschädigt und wird in einen stabilen Zustand gebracht. Die Intonation wird anhand der an den historischen Pfeifen erkennbaren Merkmale, in Übereinstimmung mit den vorhandenen Pfeifenmensuren, im Dialog mit dem Kirchenraum neu entwickelt.

Rekonstruktion:
Rückführung auf einen mutmaßlichen früheren Zustand der Orgel unter Anwendung damals üblicher Handwerkstechniken, wobei spätere Umbauten auch entfernt werden. Der Umfang und die Qualität der Arbeiten entspricht denen einer Restaurierung.

 

Rekonzeption:
Herstellen eines neuen Zustandes auch mit vorhandenen Material, der eigentlich nie existiert hat. Umfang und Ausführung von technischen Arbeiten und Intonation wie bei Restaurierung und Rekonstruktion.

In verschiedensten Artikeln und Fachbeiträgen wurden bereits Grundsätze erarbeitet, die gute Anhaltspunkte bieten können. Trotzdem ist der Nachholbedarf an ausführlich formulierten und allgemein gültigen Richtlinien groß.

Welche Form der Arbeiten zur Ausführung gelangt, hängt natürlich wesentlich vom Zustand der Orgel ab. Hier ist es Aufgabe der Sachverständigen in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, ein sinnvolles Konzept zu erarbeiten. Dieses kann aber dann als Grundlage für eine Ausschreibung an die eingeladenen Orgelbaufirmen dienen. Beim Abbau und manchmal erst während der Restaurierungsphase beim oftmaligen Sichten der Einzelteile können sich neue Erkenntnisse ergeben, die das ursprüngliche Konzept beeinflussen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich einige Gedanken zum Restaurierkonzept anbringen. Wichtig ist eine genaue Aufarbeitung der Geschichte der Orgel, um die Hintergründe für etwaige Um- bzw. Zubauten besser zu erkennen. Wichtig ist auch eine Inventarisierung und zeitliche Zuordnung der vorhandenen Teile. Ist der Originalanteil sehr hoch, wird man sich überlegen, rückzuführen bzw. zu rekonstruieren. Wenn spätere Zubauten handwerklich gut gemacht sind und nicht als Fremdkörper sowohl in technischer als auch in klanglicher Hinsicht stören, ist es aus heutiger Sicht sinnvoller, diese Zubauten zu lassen, da sie ja auch bereits ein Stück Geschichte darstellen. Dies ist um so mehr sinnvoll, wenn eine Rekonstruktion auf wackeligen Beinen steht, die sich nicht klar belegen läßt. Allzu oft wurden in der Vergangenheit aufgrund von ein paar erhaltenen Pfeifen und vielleicht einer Windlade ganze Orgeln ins Leere rekonstruiert. Solche Arbeiten entbehren jeder wissenschaftlichen Basis. Ein guter gewachsener Zustand wird da mehr überzeugen und ehrlicher sein. Vielleicht gab es schon von Anbeginn technische Unzulänglichkeiten, die einen frühen Umbau notwendig machten. Auch in diesem Fall sollte man aufpassen, dass man denselben Fehler nicht noch einmal rekonstruiert. Andererseits gibt es genug Fälle, wo Zubauten derart stümperhaft gemacht sind, dass eine Rückführung das einzig Sinnvolle ist. Man darf bei aller Liebe zu den alten Dingen auch nicht vergessen, dass es früher auch schlechte Orgelbauer gegeben hat.

Wie man sieht, gibt es hier kein einzig gültiges Patentrezept. Restaurierkonzepte dürfen einem Instrument nicht aufgezwängt werden. Sie ergeben sich bei der Arbeit am Instrument. Gefragt ist vielmehr viel Einfühlungsvermögen der Entscheidungsträger und der ausführenden Werkstätten. Weiters ein großes Maß an Flexibilität, um anfangs gewonnene Erkenntnisse in Frage zu stellen und wenn nötig auch umzustoßen. Auch stellt jede unsachgemäße Überarbeitung letztendlich auch eine Wertminderung und eine Geldverschwendung dar.

Beim Stichwort Einfühlungsvermögen komme ich zu einem Thema, das in erster Linie die Orgelbaufirmen betrifft. Oft begegne ich Instrumenten, die kürzlich restauriert wurden, und sich in einem Topzustand befinden. Trotzdem vermitteln sie keine Spur jener Energie, die man sich von einer historischen Orgel eigentlich erwarten würde. Der Grund ist die Tatsache, dass von vielen leider nicht erkannt wird, dass zu oberflächlich und rigoros gearbeitet wurde, ohne auf das Wesen des Instruments einzugehen. Der künstlerische und kulturelle Wert wird vielfach unterschätzt oder oft gar nicht beachtet.

Auch in klanglicher Hinsicht glauben sich manche Intonateure verwirklichen zu müssen, und einen einzig richtigen Klang, nämlich den eigenen, realisieren zu müssen. Dass sie damit die Orgel entstellen und ihr etwas aufdiktieren was sie nie war, vergessen leider viele. Am Ergebnis merkt man dann meist sofort, wer die Arbeiten ausgeführt hat, sprich: die Werkstätte hat ihre charakteristische handwerkliche und klangliche Handschrift hinterlassen. Macht man eine historische Orgel aber nicht begehrenswerter, indem man ihre eigene Ausstrahlung und Charakter beläßt, auch wenn damit manche kleine Unzulänglichkeit bleibt? Daraus ergibt sich ein wichtiger Leitsatz für die Zukunft:

Wir sind nur Verwalter im langen Bestehen einer Orgel!

Aufgrund dieser Erkenntnisse beginnen heute manche Betriebe in einer Art Vorreiter-Rolle zu wirken und definieren einen neuen Begriff , der die obigen Gedanken weiterführt:

Die konservierende Restaurierung

Wie der Name schon sagt, geht es dabei um ein Konservieren des gewachsenen Zustandes, der ja auch schon historisch ist, unter folgenden Gesichtspunkten:

  • historisches Material wird so schonend wie möglich behandelt
  • die Umbauten sind von gleicher Qualität wie die Originalsubstanz
  • es wird nicht unnötigerweise manches abgebaut, da man dabei manchmal mehr Folgeschäden verursacht, als es vorher waren
  • eigene Vorstellungen auch in klanglicher Hinsicht sind komplett zurückzustellen
  • konstruktionsbedingte Unzulänglichkeiten werden nicht bedingungslos korrigiert, sondern es wird bewußt damit umgegangen
  • Gebrauchsspuren werden belassen, es wird keine beschönigende Kosmetik betrieben
  • jeder schwerwiegende Eingriff entfernt die Orgel vom Originalzustand
  • Erstellung einer umfassenden Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten
  • Endziel ist, daß die erfolgte Restaurierung im Erscheinungsbild der Orgel nicht sichtbar ist

Mancher wird sich vielleicht wundern und obige Theorie als nicht konsequent hinstellen. Doch bei genauerer Überlegung wird man das Gegenteil erkennen. Einleben in das Instrument und das bewußte Nichtzerstören verlangt oft mehr Kraft und Verständnis als ein Arbeiten nach vorgegebenen Programmen. Auch lehrt uns die Geschichte, dass wir eine momentan gültige Ansicht oder Denkweise nicht als einzig gültiges Dogma hinstellen dürfen. Das heißt, wir müssen unser Tun immer selbst in Frage stellen. Dann haben wir die Chance, dauerhafte Ergebnisse zu liefern.

 

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